Valentinstagsverlosung
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Die Muttertagsverlosung wird von der Aktionsgemeinschaft NordWestZentrum Frankfurt am Main e.V. (nachfolgend Veranstalter) im NordWestZentrum Frankfurt (nachfolgend NWZ) veranstaltet.
2. Teilnahme und Teilnahmezeitraum
- Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Die Teilnahme ist kostenlos.
- An dem Gewinnspiel nimmt teil, wer dem NWZ eine Direktnachricht (per Facebook oder Instagram) mit einem Muttertagsgruß schreibt. Diese Nachricht sollte neben einer Grußbotschaft, sowohl den eigenen als auch den Namen der Mutter enthalten.
- Durch das Übersenden der Grußbotschaft willigt der Teilnehmende ein, dass seine Nachricht auf der Videowall des NWZ präsentiert wird.
- Das Gewinnspiel endet am 12.05.2023 um 13:59 Uhr (Teilnahmezeitraum). Die Teilnahme ist nur innerhalb dieses Teilnahmezeitraums zulässig.
3. Gewinn, Gewinnermittlung, -benachrichtigung und -übermittlung
- Es werden 5 x ein 200 € Wohlfühl-Überraschungspaket sowie 5 x ein Blumenstrauß verlost.
Eine (vollständige oder anteilige) Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch darf nicht abgetreten oder verkauft werden. - Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, die sämtliche Teilnahmebedingungen eingehalten haben.
- Die Gewinner der Verlosung werden nach Beendigung des Gewinnspiels zeitnah per Direktnachricht benachrichtigt.
- Der Gewinn muss vor Ort im NWZ an der Besucherinformation im Erdgeschoss unter Vorlage eines Ausweisdokuments zur Identitätsfeststellung abgeholt werden.
- Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Gewinnbenachrichtigung durch den Veranstalter, so verfällt sein Gewinnanspruch und der Veranstalter ist dazu berechtigt, eine Ersatzverlosung durchzuführen.
4. Ausschluss
- Ausgenommen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, seiner Kooperationspartner und seiner Mieter sowie deren Angehörige.
- Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z. B. ein Manipulationsverdacht, der Verstoß gegen die Teilnahmebedingung bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn bestehen im Rahmen der Gewinnteilnahmebedingungen nicht.
- Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe auszuschließen.
- Ein Ausschluss ist insbesondere gerechtfertigt, wenn:
- der Teilnehmer unwahre Angaben zu seiner Person gemacht hat;
- der Teilnehmer gegen Regeln dieser Teilnahmebedingung verstoßen hat, insbesondere versucht durch die Nutzung eines falschen Accounts mehrfach an dem Gewinnspiel teilzunehmen;
- versucht durch unlautere technische Mittel auf das Ergebnis des Gewinnspiels einzuwirken.
5. Änderungen
- Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, dass Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jeder Zeit zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
- Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen.
- Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmer hieraus Ansprüche gegen den Betreiber des Gewinnspiels geltend machen können.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jeder Zeit und ohne Vorankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform.
6. Datenschutz
- Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten, wie bspw. den Namen, der jeweiligen Teilnehmer ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels.
- Der Veranstalter beachtet bei der Speicherung und Verwendung der Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO).
- Der Teilnehmer willigt ausdrücklich darin ein, dass der Veranstalter seine Aufnahmen mit oder ohne seinem Bildnis – sei es als Lichtbild oder in Bild und Ton – sowie seinen Namen und Instagram Profilnamen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Gewinnspiel in den vom Veranstalter genutzten Onlinemedien, insbesondere Webseiten und Social Media, veröffentlicht, verbreitet und/ oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich macht. Darüber hinaus, werden mit Beendigung des Gewinnspiels werden alle anderen Daten des Teilnehmers gelöscht, es sei denn, er hat gesondert in die Zusendung von Newslettern bzw. Werbung eingewilligt.
- Der Veranstalter weist daraufhin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne dessen Einverständnis oder auf Grund einer gesetzlichen Erlaubnis weder an Dritte weitergeben noch diesen zur weiteren Nutzung überlassen werden. Soweit sich der Veranstalter zur Durchführung des Gewinnspiels externen Dienstleistern bedient, sind diese einerseits auf das Datengeheimnis verpflichtet und auf Grundlage besonderer vertraglicher Regelungen (Verträge zur Auftragsverarbeitung) an das Deutsche Datenschutzrecht sowie die Datenschutzgrundverordnung gebunden.
- Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Daten jeder Zeit für die Zukunft widersprechen. Der Widerruf ist schriftlich (E-Mail ist ausreichend) an den Veranstalter des Gewinnspiels zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung und der Zielsetzung theologisch am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelung als lückenhaft erweist.